17.12.2024
Das SECO (Staatssekretariat für Wirtschaft) hat die Wegleitung zu Artikel 36 – der Vorschrift zur Ersten Hilfe am Arbeitsplatz – überarbeitet. Diese Änderung mag auf den ersten Blick klein erscheinen, hat jedoch das Potenzial, erhebliche Auswirkungen auf die Praxis zu haben.
In der aktualisierten Wegleitung wurde eine wichtige Formulierung geändert. Bislang wurde in der Wegleitung auf die Notwendigkeit verwiesen, Kurse bei IVR-zertifizierten Anbietern zu belegen. Dies ist nun nicht mehr der Fall.
Stattdessen betont die neue Fassung, dass nun alle Anbieter von Erste-Hilfe-Kursen zulässig sind, auch solche ohne IVR-Zertifizierung, sofern deren Kurse den Ausbildungs- und Leistungszielen entsprechen und sich an den IVR-Stufen orientieren.
Die Änderung bringt einige entscheidende Vorteile mit sich, sowohl für Unternehmen als auch für den Weiterbildungsmarkt. Hier sind die wichtigsten Punkte:
Mehr Flexibilität für Unternehmen
Unternehmen sind nun nicht mehr ausschliesslich auf IVR-zertifizierte Anbieter angewiesen. Sie können Schulungsanbieter frei wählen, sofern die Kurse die geforderten Inhalte abdecken. Das ermöglicht mehr Wahlfreiheit und erleichtert den Zugang zu passenden Schulungsangeboten.
Wirtschaftlichkeit und Kostenreduktion
Vor der Änderung hatten IVR-zertifizierte Anbieter oft eine Art Monopolstellung, was in einigen Fällen zu höheren Preisen für Schulungen führte. Die neue Regelung fördert den Wettbewerb unter den Anbietern, was potenziell zu besseren Konditionen für die Unternehmen führen kann.
Beibehaltung der Qualität
Trotz der Lockerung der Anforderungen bleibt die Qualitätssicherung gewährleistet. Die Kurse müssen weiterhin den Ausbildungs- und Leistungszielen der IVR-Stufen entsprechen. Das bedeutet, dass die fachlichen Standards weiterhin bestehen bleiben.
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Für Betriebe bedeutet diese Änderung in der Praxis:
Was zunächst wie eine kleine redaktionelle Änderung der SECO-Wegleitung aussieht, könnte in der Praxis weitreichende Folgen haben. Durch die Aufhebung des IVR-Zertifizierungszwangs werden Wettbewerb und Flexibilität gefördert. Unternehmen profitieren durch niedrigere Kosten, mehr Auswahl und eine effizientere Organisation von Erste-Hilfe-Schulungen.
Diese Änderung ist ein Gewinn für die Wirtschaft, ohne dabei die Sicherheit der Mitarbeitenden zu gefährden. Ein richtiger Schritt in Richtung Effizienz und Bürokratieabbau.
Bleiben Sie informiert und überprüfen Sie, welche neuen Möglichkeiten diese Regeländerung für Ihr Unternehmen bietet!