01.04.2026
Viele Personen fragen sich: Kann man vom Nothelferkurs befreit werden?
Grundsätzlich ist der Nothelferkurs in der Schweiz obligatorisch, wenn du den Lernfahrausweis für den Führerschein beantragen möchtest. In bestimmten Fällen kann jedoch eine Befreiung vom Nothelferkurs möglich sein.
Wenn du nicht sicher bist, ob du den Kurs absolvieren musst, lohnt es sich zuerst die Voraussetzungen zu prüfen. Falls du den Kurs benötigst, kannst du einen Nothelferkurs einfach und schnell buchen.
In diesem Artikel erfährst du wer vom Nothelferkurs befreit werden kann und welche gesetzlichen Regelungen in der Schweiz gelten.
Eine Befreiung vom Nothelferkurs ist nur in besonderen Fällen möglich. Die zuständige Zulassungsbehörde kann Personen vom Kursbesuch befreien, wenn ihnen die Ausbildung in lebensrettenden Sofortmassnahmen aufgrund einer körperlichen Beeinträchtigung nicht zugemutet werden kann.
Dies betrifft insbesondere Personen:
In solchen Fällen kann die Behörde entscheiden, dass der Besuch eines Nothelferkurses nicht erforderlich ist.
Wenn keine solche Ausnahme vorliegt, musst du den Kurs regulär absolvieren. In diesem Fall kannst du einen Nothelferkurs besuchen, um die Voraussetzung für den Lernfahrausweis zu erfüllen.
Die Befreiung vom Nothelferkurs ist gesetzlich geregelt. Grundlage dafür ist die Verkehrszulassungsverordnung (VZV).
Gemäss dieser Regelung können bestimmte Personen vom Kursbesuch befreit werden, wenn:
Zusätzlich sind bestimmte Personengruppen gemäss Artikel 10 Absatz 5 Buchstaben b bis e der VZV vom Besuch des Nothelferkurses befreit.
Die Entscheidung über eine Befreiung vom Nothelferkurs trifft immer die zuständige Zulassungsbehörde bzw. das Strassenverkehrsamt.
Das bedeutet:
Wenn du unsicher bist, ob du den Kurs absolvieren musst, kannst du dich direkt beim Strassenverkehrsamt informieren.
Solltest du den Kurs dennoch benötigen, kannst du jederzeit einen Nothelferkurs absolvieren und damit die Voraussetzung für deinen Lernfahrausweis erfüllen.
Eine Befreiung vom Nothelferkurs ist in der Schweiz möglich, kommt jedoch nur in wenigen Fällen vor.
Sie betrifft hauptsächlich Personen:
Für die meisten Fahrschüler bleibt der Nothelferkurs eine obligatorische Voraussetzung, um den Lernfahrausweis zu beantragen und später die Theorieprüfung abzulegen.