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Kann man vom Nothelferkurs befreit werden?

01.04.2026

Befreiung vom Nothelferkurs in der Schweiz: Wer muss den Kurs nicht machen?

Viele Personen fragen sich: Kann man vom Nothelferkurs befreit werden?
Grundsätzlich ist der Nothelferkurs in der Schweiz obligatorisch, wenn du den Lernfahrausweis für den Führerschein beantragen möchtest. In bestimmten Fällen kann jedoch eine Befreiung vom Nothelferkurs möglich sein.

Wenn du nicht sicher bist, ob du den Kurs absolvieren musst, lohnt es sich zuerst die Voraussetzungen zu prüfen. Falls du den Kurs benötigst, kannst du einen Nothelferkurs einfach und schnell buchen.

In diesem Artikel erfährst du wer vom Nothelferkurs befreit werden kann und welche gesetzlichen Regelungen in der Schweiz gelten.


Wer kann vom Nothelferkurs befreit werden?

Eine Befreiung vom Nothelferkurs ist nur in besonderen Fällen möglich. Die zuständige Zulassungsbehörde kann Personen vom Kursbesuch befreien, wenn ihnen die Ausbildung in lebensrettenden Sofortmassnahmen aufgrund einer körperlichen Beeinträchtigung nicht zugemutet werden kann.

Dies betrifft insbesondere Personen:

  • mit einer körperlichen Behinderung
  • die nur ein speziell angepasstes Fahrzeug führen dürfen
  • deren körperliche Einschränkung die Teilnahme am praktischen Unterricht unmöglich macht

In solchen Fällen kann die Behörde entscheiden, dass der Besuch eines Nothelferkurses nicht erforderlich ist.

Wenn keine solche Ausnahme vorliegt, musst du den Kurs regulär absolvieren. In diesem Fall kannst du einen Nothelferkurs besuchen, um die Voraussetzung für den Lernfahrausweis zu erfüllen.


Gesetzliche Grundlage zur Befreiung

Die Befreiung vom Nothelferkurs ist gesetzlich geregelt. Grundlage dafür ist die Verkehrszulassungsverordnung (VZV).

Gemäss dieser Regelung können bestimmte Personen vom Kursbesuch befreit werden, wenn:

  • eine körperliche Beeinträchtigung vorliegt
  • die Ausbildung in Erste-Hilfe-Massnahmen nicht zumutbar ist
  • die Person nur Fahrzeuge fahren darf, die speziell an ihre Einschränkung angepasst sind

Zusätzlich sind bestimmte Personengruppen gemäss Artikel 10 Absatz 5 Buchstaben b bis e der VZV vom Besuch des Nothelferkurses befreit.


Wer entscheidet über die Befreiung?

Die Entscheidung über eine Befreiung vom Nothelferkurs trifft immer die zuständige Zulassungsbehörde bzw. das Strassenverkehrsamt.

Das bedeutet:

  • Die Befreiung erfolgt nicht automatisch
  • Jeder Fall wird individuell geprüft
  • Die Behörde entscheidet anhand der gesetzlichen Voraussetzungen

Wenn du unsicher bist, ob du den Kurs absolvieren musst, kannst du dich direkt beim Strassenverkehrsamt informieren.

Solltest du den Kurs dennoch benötigen, kannst du jederzeit einen Nothelferkurs absolvieren und damit die Voraussetzung für deinen Lernfahrausweis erfüllen.


Fazit: Befreiung vom Nothelferkurs ist selten

Eine Befreiung vom Nothelferkurs ist in der Schweiz möglich, kommt jedoch nur in wenigen Fällen vor.

Sie betrifft hauptsächlich Personen:

  • mit bestimmten körperlichen Einschränkungen
  • die ein speziell angepasstes Fahrzeug führen
  • bei denen die Teilnahme am Kurs nicht zumutbar ist

Für die meisten Fahrschüler bleibt der Nothelferkurs eine obligatorische Voraussetzung, um den Lernfahrausweis zu beantragen und später die Theorieprüfung abzulegen.