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Lernfahrausweis beantragen – so funktioniert der Ablauf ab 2027

15.06.2026

Lernfahrausweis ab 2027: Neuer Ablauf mit FABER-PIN

Ab 2027 wird der Prozess für den Erwerb des Lernfahrausweises in der Schweiz modernisiert. Während die grundlegenden Voraussetzungen bestehen bleiben, werden wichtige Nachweise künftig elektronisch erfasst und digital an die Behörden übermittelt.

Was bleibt gleich?

Wer einen Lernfahrausweis beantragen möchte, muss weiterhin folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Besuch eines anerkannten Nothelferkurses
  • Absolvierung eines Sehtests bei einer registrierten Fachperson oder Institution

Diese Anforderungen bleiben unverändert obligatorisch.

Was ist neu?

Neu wird auch der Verkehrskundeunterricht (VKU) vor der Theorieprüfung absolviert.

Die FABER-PIN – der digitale Schlüssel

Eine zentrale Rolle im neuen Verfahren spielt die sogenannte FABER-PIN.

FABER steht für Fahrberechtigungsregister. Die FABER-PIN ist eine persönliche Identifikationsnummer, mit der die digitalen Bestätigungen eindeutig einer Person zugeordnet werden können.

Dank dieser PIN können die Nachweise für den Nothelferkurs und den Sehtest sicher und elektronisch an das zuständige Strassenverkehrsamt übermittelt werden.

Die FABER-PIN wird im Rahmen des Gesuchs für den Lernfahrausweis durch das Strassenverkehrsamt des Wohnkantons vergeben.

Der Weg zum definitiven Führerausweis

Der Erwerb des Führerausweises erfolgt in mehreren Schritten – vom ersten Gesuch bis zum definitiven Führerausweis im Kreditkartenformat.

1. Gesuch einreichen und FABER-PIN erhalten

Der Prozess beginnt mit dem Gesuch für den Lernfahrausweis. Dieses kann online oder am Schalter des zuständigen Strassenverkehrsamts eingereicht werden. Anschliessend wird die persönliche FABER-PIN zugeteilt.

2. Zulassungskriterien erfüllen

Vor der Zulassung zur Theorieprüfung müssen folgende Anforderungen erfüllt werden:

Nach Prüfung der Voraussetzungen erteilt das Strassenverkehrsamt die Bewilligung zur Theorieprüfung.

3. Theorieprüfung bestehen

Nach erfolgreichem Abschluss der Theorieprüfung wird der Lernfahrausweis (LFA) ausgestellt.

4. Fahrpraxis sammeln

Mit dem Lernfahrausweis können praktische Fahrerfahrungen gesammelt und Fahrstunden absolviert werden.

5. Praktische Führerprüfung bestehen

Wer die praktische Führerprüfung erfolgreich absolviert, erhält den Führerausweis auf Probe (FAP).

6. Probezeit absolvieren

Nach bestandener praktischer Prüfung beginnt die dreijährige Probezeit.

Wichtig: Im ersten Jahr muss der obligatorische WAB-Kurs (Weiterbildungskurs) besucht werden.

7. Definitiven Führerausweis erhalten

Nach erfolgreichem Abschluss der Probezeit und Erfüllung aller gesetzlichen Anforderungen wird der definitive Führerausweis im Kreditkartenformat ausgestellt.