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Erste-Hilfe-Konzept: So ist ihr Betrieb im Ernstfall vorbereitet

12.06.2025

Erste-Hilfe-Konzept: Pflicht nach Art. 36 ArGV 3 – Was Betriebe in der Schweiz wissen müssen

In der Schweiz ist die Sicherheit der Mitarbeitenden ein zentrales Anliegen des Arbeitsschutzes. Ein wichtiger Bestandteil dieser Schutzmassnahmen ist das Erste-Hilfe-Konzept, das laut Artikel 36 der Verordnung 3 zum Arbeitsgesetz (ArGV 3) in jedem Betrieb vorhanden sein muss. Doch was bedeutet das konkret für Unternehmen – und warum ist ein solches Konzept nicht nur gesetzlich vorgeschrieben, sondern auch im Interesse jedes Betriebs?

Was besagt Art. 36 ArGV 3?

Artikel 36 ArGV 3 verpflichtet Arbeitgeber dazu, die notwendigen Vorkehrungen zur Ersten Hilfe zu treffen. Dazu gehören:

  • Das Vorhandensein von geeigneten Erste-Hilfe-Materialien (z. B. Verbandskasten, Augenduschen etc.),
  • Die Ausbildung von Mitarbeitenden in Erster Hilfe,
  • Und eine organisierte Notfallplanung, die klare Abläufe für den Ernstfall definiert.

Wir unterstützen sie dabei diese Anforderungen zu erfüllen.

Die Anforderungen richten sich nach der Grösse des Unternehmens, der Art der Tätigkeit und dem betrieblichen Gefahrenpotenzial.

Warum ist ein Erste-Hilfe-Konzept so wichtig?

1. Schnelle Hilfe rettet Leben

Unfälle passieren oft unerwartet – und in den ersten Minuten nach einem Zwischenfall zählt jede Sekunde. Wer vorbereitet ist, kann schnell reagieren, Leben retten oder Folgeschäden minimieren.

2. Rechtliche Absicherung

Ein lückenhaftes oder fehlendes Erste-Hilfe-Konzept kann im Ernstfall rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen – von Bussen bis hin zu Schadenersatzforderungen. Die Umsetzung der Vorgaben aus Art. 36 ArGV 3 schützt nicht nur die Mitarbeitenden, sondern auch das Unternehmen.

3. Sicherheit fördert Vertrauen

Ein sichtbares Engagement für Sicherheit und Gesundheit fördert das Vertrauen der Belegschaft in den Arbeitgeber. Es stärkt das Betriebsklima und kann die Mitarbeiterbindung verbessern.

4. Reduktion von Ausfallzeiten und Kosten

Eine gut organisierte Erste Hilfe trägt dazu bei, dass Verletzungen schnell behandelt und Komplikationen vermieden werden. Das reduziert nicht nur Ausfallzeiten, sondern auch langfristige Gesundheitskosten.

Fazit: Pflicht mit Mehrwert

Ein Erste-Hilfe-Konzept ist mehr als eine gesetzliche Vorgabe – es ist ein Zeichen für Verantwortung, Voraussicht und Fürsorge. Unternehmen, die diesen Bereich ernst nehmen, investieren in die Sicherheit ihrer Mitarbeitenden und stärken gleichzeitig ihre eigene Resilienz. Wer vorbereitet ist, kann im Ernstfall ruhig und entschlossen handeln – und das kann im entscheidenden Moment den Unterschied machen.


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