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Lernfahrten: Diese Regeln gelten für Begleitpersonen

27.08.2025

Lernfahrten: Diese Regeln gelten für Begleitpersonen

Lernfahrt: Mehr als nur Beifahrer sein

Viele denken: Wenn man eine lernende Person im Auto begleitet, sitzt man entspannt auf dem Beifahrersitz. Doch weit gefehlt!
Das Strassenverkehrsgesetz (SVG) sieht die Begleitperson nicht als einfachen Mitfahrer, sondern als eine Art zweite Fahrerrolle. Damit gehen klare Pflichten und Verantwortungen einher.

Voraussetzungen für Begleitpersonen

Damit jemand offiziell eine Lernfahrt begleiten darf, gelten in der Schweiz folgende Bedingungen:

  • Mindestalter: 23 Jahre
  • Führerausweis seit mindestens drei Jahren im entsprechenden Fahrzeugausweis
  • Nicht mehr in der Probezeit
  • Aufsichtspflicht: Die Begleitperson muss sicherstellen, dass der Fahrschüler die Verkehrsregeln befolgt und die Fahrt sicher durchgeführt wird

Diese Regeln sind verbindlich und dienen vor allem dem Schutz aller Verkehrsteilnehmer.

Nüchternheit ist Pflicht – auch auf dem Beifahrersitz

Was viele nicht wissen: Die Begleitperson darf genauso wenig Alkohol, Cannabis oder andere berauschende Substanzen konsumieren wie der Lernfahrer.
Der Grund ist klar: Wer anleitet, korrigiert oder im Notfall eingreifen muss, braucht volle Aufmerksamkeit und Reaktionsfähigkeit.

Warum das so wichtig ist

Lernfahrten sind ein entscheidender Teil der Fahrausbildung. Fahrschüler sammeln Praxis, entwickeln Fahrgefühl und üben das Verhalten im Verkehr. Doch ohne eine aufmerksame Begleitperson entsteht ein hohes Risiko.
Unfälle lassen sich nur vermeiden, wenn beide – Fahrschüler und Begleiter – konzentriert, aufmerksam und vor allem nüchtern sind.

Fazit

Begleitperson zu sein bedeutet Verantwortung übernehmen. Es ist nicht nur eine Formalität, sondern eine Sicherheitsaufgabe.
Wer die Voraussetzungen erfüllt und seine Rolle ernst nimmt, trägt aktiv dazu bei, sichere Fahrerinnen und Fahrer auszubilden.